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Förderung für Dämmung: Stand September 2026

Am 21. Juli 2026 hat der Bund die Förderung für Gebäude neu geregelt. Für Dämmung bleibt der Grundzuschuss gleich, der Bonus für den Sanierungsfahrplan wurde aber stark eingeschränkt.

Stand 26.09.2026 · Redaktion Heimatprofi · verantwortlich: Serghei Nebesnii

Kurz beantwortet

Für Dämmung an Wohngebäuden zahlt das BAFA 15 Prozent Zuschuss auf höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €, der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit 21.07.2026 aber nur für Kosten über 30.000 €. Alternativ erstattet § 35c EStG Selbstnutzern 20 Prozent über drei Jahre.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Dämmung?

15 Prozent der förderfähigen Bruttokosten. Die Mindestinvestition liegt bei 300 €, und das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.

BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle, Stand 09/2026
BausteinRegel
Grundförderung15 % Zuschuss
Höchstgrenze ohne iSFP30.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7.
Höchstgrenze mit iSFP60.000 € für die 1. Wohneinheit, je 30.000 € für die 2. bis 6., je 15.000 € ab der 7.
iSFP-Bonus+5 Prozentpunkte, nur auf den Teil über der Grenze ohne iSFP; Mindestinvestition 30.000 € brutto
WPB-Bonus+5 Prozentpunkte für besonders ineffiziente Gebäude, ab dem 1. Quartal 2027, iSFP nötig
Fachplanung und Baubegleitung50 %, förderfähig bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Ergänzungskredit KfWbis 120.000 € je Wohneinheit, Zinsvorteil bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €

Quelle: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, BAFA. Gilt für Anträge ab 21.07.2026.

Die Dämmung muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, zum Beispiel U-Wert 0,20 W/(m²·K) für die Außenwand, 0,14 für Dachschräge und oberste Geschossdecke, 0,25 für die Kellerdecke. Bei Kerndämmung von zweischaligem Mauerwerk muss der Dämmstoff einen λ-Wert von höchstens 0,035 W/(m·K) haben.

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Der iSFP-Bonus gibt es erst ab 30.000 € Investition und nur auf den übersteigenden Teil. Für Mehrfamilienhäuser sinken die Höchstgrenzen ab der zweiten Wohneinheit.

Bis Juli 2026 erhöhte ein Sanierungsfahrplan den Zuschuss für jede Einzelmaßnahme von 15 auf 20 Prozent. Nach der neuen Richtlinie bringt er bei einer Dachbodendämmung für 4.000 € keinen Bonus mehr. Er lohnt sich beim Zuschuss erst bei großen Vorhaben wie einer Fassade. Sinnvoll bleibt er als Plan, in welcher Reihenfolge Sie Ihr Haus sanieren.

Wie beantrage ich die Förderung richtig?

Vor dem Vertrag. Ein Vertrag mit dem Betrieb ist erlaubt, wenn er unter der Bedingung der Förderzusage steht. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.

  1. Energieeffizienz-Experte beauftragen

    Für Dämmung ist er Pflicht. Er prüft die Anforderungen und erstellt die Bestätigung zum Antrag. Experten finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.

  2. Angebot einholen

    Der Betrieb erstellt ein Angebot, das den Zielwert erreicht.

  3. Vertrag mit Bedingung

    Der Vertrag enthält eine auflösende oder aufschiebende Bedingung zur Förderzusage und das voraussichtliche Ausführungsdatum.

  4. Antrag beim BAFA

    Online vor Beginn der Arbeiten. Die Zusage gilt 36 Monate.

  5. Ausführung und Nachweis

    Nach Abschluss bestätigt der Experte die Umsetzung, Sie reichen die Rechnungen ein und erhalten die Auszahlung.

Häufiger Fehler

Wer den Vertrag ohne Förderbedingung unterschreibt und erst danach beantragt, verliert den Anspruch. Der Abschluss des Vertrags gilt als Vorhabenbeginn.

Wann lohnt sich die Steuerermäßigung nach § 35c EStG?

Wenn Sie selbst im Haus wohnen und genug Einkommensteuer zahlen. Sie ziehen 20 Prozent der Kosten ab, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt.

  • 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr.
  • Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein und selbst bewohnt werden.
  • Der ausführende Fachbetrieb stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
  • Die Rechnung muss überwiesen werden, Barzahlung ist ausgeschlossen.
  • Nicht kombinierbar mit BAFA-Zuschuss oder zinsverbilligtem Kredit für dieselbe Maßnahme.
  • Kosten für einen Energieberater mindern die Steuer zu 50 Prozent.

Bei kleinen Maßnahmen ist der Weg über das Finanzamt oft einfacher, weil kein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden muss. Ein Rechenbeispiel steht unter Kosten.

Gibt es Förderung vom Land Sachsen oder Brandenburg?

Einen eigenen Landeszuschuss speziell für Dämmung haben wir bei der SAB nicht gefunden. Sie bietet einen zinsverbilligten Kredit, die ILB in Brandenburg Programme für Wohneigentum.

  • Sachsen, SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen: für selbst bewohnte Häuser mit bis zu vier Wohnungen, Eigentum seit mindestens zwei Jahren, Gebäude mindestens fünf Jahre alt. Zinsverbilligung derzeit 0,8 Prozentpunkte, ab 20.000 € Kredit. Die Maßnahmen müssen den Primärenergiebedarf oder den Transmissionswärmeverlust um mindestens 10 Prozent senken. Antrag vor Beginn.
  • Sachsen, Denkmalförderung: Für Umgebinde- und Fachwerkhäuser gibt es beim Landesamt für Denkmalpflege ein Sonderprogramm. Anträge bis zum 30. Oktober für das Folgejahr.
  • Brandenburg, ILB: Programm Wohneigentum, nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung, mit Darlehen und Zuschuss, auch für energetische Sanierung. Bedingungen und Gebietskulisse bei der ILB erfragen, Infotelefon 0331 660-1322.

Wo bekomme ich eine unabhängige Energieberatung?

Bei der Verbraucherzentrale. In Sachsen und Brandenburg ist die Beratung in der Beratungsstelle, am Telefon oder per Video kostenlos, ein Termin zu Hause kostet höchstens 40 €.

Für einen individuellen Sanierungsfahrplan brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten. Das BAFA fördert ihn mit 50 Prozent, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohnungen. Die Richtlinie dazu endet am 31. Dezember 2026. Welche Beratungsstelle in Ihrer Nähe liegt, steht auf den Standortseiten, etwa für Chemnitz, Görlitz oder Cottbus.

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Häufige Fragen

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber zum Beispiel die Fassade über das BAFA fördern lassen und eine spätere Kellerdeckendämmung steuerlich geltend machen.

Bekomme ich Förderung als Vermieter?

Ja, der BAFA-Zuschuss steht auch Vermietern offen. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gilt dagegen nur für selbst genutztes Wohneigentum.

Was ist ein Worst Performing Building?

Ein Gebäude, das zu den energetisch schlechtesten gehört. Für Dämmung an solchen Häusern plant der Bund ab dem 1. Quartal 2027 einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Voraussetzung ist ein iSFP, die Mindestinvestition von 30.000 € gilt dafür nicht.

Gibt es Förderung für Eigenleistung?

Beim BAFA ja, aber nur für das Material. Ein Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung bestätigen. Für die Steuerermäßigung muss ein Fachbetrieb arbeiten.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Stand September 2026, geprüft an der BEG-Richtlinie vom 17. Juli 2026 und den Seiten von BAFA, SAB und ILB. Förderprogramme ändern sich häufig. Prüfen Sie die Konditionen vor dem Antrag bei der Förderstelle.

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